4,5″ Oldschool Bates Style Fernscheinwerfer, Spotlight, chrom, ECE Preisknaller
Ursprünglicher Preis war: 41,97 €20,98 €Aktueller Preis ist: 20,98 €.
- 4,5″ Zusatz-Fernscheinwerfer
- Bottom Mount-Halterung, universell verwendbar
- verchromtes Gehäuse
- mit E-Prüfzeichen, legal auch ohne Eintragung
- Durchmesser 120 mm, Tiefe 100 mm
Klassisch geformter, hochglanzverchromter 4,5″ Oldschool-Fernscheinwerfer. Ein spezieller Einsatz samt Birne macht den miniaturisierten Bates-Style-Rundscheinwerfer zum vollwertigen Fernlicht bzw. zur grellen Lichthupe. Die verrippte Streuscheibe sorgt für zeitlose Optik und verfügt über ein E-Prüfzeichen. Dank Bottom-Mount-Halterung ist eine Befestigung des Fernscheinwerfers an vielen Stellen des Motorrads sowie an Haltestreben möglich. Der passende Kabelsatz zählt zum Lieferumfang. Im Fuss befindet sich ein Gewindebolzen 3/8″, der eine Länge von 24 mm hat, zur Befestigung an der Gabelbrücke.
Aufschrift: HR E13 10 040261
Maße:
Durchmesser ca. 120 mm,
Tiefe ca. 100 mm,
Länge des Gewindebolzens ca. 24 mm
Info:
Sind zwei gleiche Zusatzscheinwerfer erlaubt?
Wer wissen will, welche Art Zusatzscheinwerfer er an seinem Motorrad legal montieren darf, muss zunchst einen Blick in seine Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I oder II) werfen. Zwei Varianten sind möglich:
1. Ist das Bike nach der deutschen StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) zugelassen, dann dürfen keine zwei gleichen Nebel- oder Fern-Spotlights montiert werden. Paragraph 52 der deutschen StVZO erlaubt keine zwei baugleichen Zusatzleuchten. Ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer können jedoch legal kombiniert werden. Diese beiden Spotlights sind in 4,5 Zoll bei Dock66 erhältlich (Fernscheinwerfer Art. Nr. 02-0199, Nebelscheinwerfer Art. Nr. 02-0200). Übrigens: Wenn sich in Feld (17) bei „Merkmal zur Betriebserlaubnis“ ein Eintrag befindet, dann gilt die Allgemeine Betriebserlaubnis nach StVZO.
2. Wenn das Bike nach EU-Recht zugelassen ist, dann dürfen je zwei Nebel- (etwa zwei Dock66 Art. Nr. 02-0200) oder zwei Fernscheinwerfer (etwa zwei Dock66 Art. Nr. 02-0199) am Motorrad montiert werden. Auch die Kombination beider Typen ist erlaubt. Geregelt wird dies durch den Anhang IV zur Richtlinie 93/92 EWG. Zu erkennen ist diese Art von Zulassung an einem Eintrag in den Fahrzeugpapieren unter Feld K bei „Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE“.


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